Krankenkassen entlastet - Sicherheit verstärkt
Wir werden immer älter und die medizinische Versorgung wird immer leistungsfähiger. Das ist schön. Immer mehr Menschen wollen und werden so mit immer teureren Therapien behandelt. Das führt aber zu einem massiven Problem: Unser Gesundheitswesen ist pleite. Wir geben mehr aus, als wir einnehmen. Deshalb schießt der Bund ins deutsche Gesundheitswesen jährlich Milliarden Euro dazu. Geld, das er aber nicht hat und deshalb borgt er es sich bei Banken. Diese Spirale zu durchbrechen ist unsere dringendste Aufgabe. Alles andere wäre unverantwortlich gegenüber unseren Kindern und den nachkommenden Generationen.
Millionen einsparen
Mit der Verabschiedung des "Gesetzes zur Änderung krankenversicherugnsrechtlicher und anderer Vorschriften" am 18. Juni hat die Bundesregierung nun einen ersten, einen wichtigen, Schritt getan, um Kosten zu sparen und das Gesundheitssystem gleichzeitig effizient zu gestalten.
Doch was genau sieht dieses Gesetz vor? Ein wesentlicher Aspekt ist die Anhebung des Herstellerabschlags für verschreibungspflichtige Arzneimittel: Wenn hier kein Festbetrag gilt, wird künftig der Herstellerabschlag von sechs auf 16 Prozent angehoben.
Wir können davon ausgehen, dass mit dieser Erhöhung des Zwangsrabatts unsere Krankenkassen jährlich 500 Millionen Euro einsparen können. Das ist ein wichtiges Signal zur Kostensenkung im Interesse aller Versicherten, da ie patentgeschützten Arzneimittel einen erheblichen Teil des Ausgabenanstiegs verursachen. Hier haben wir - hier hat Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler - entschlossen gehandelt. Alleine im vergangenen Jahr ist der Umsatz der Arzneimittel ohne Festbetrag um knapp 10 Prozent gestiegen - im Jahr zuvor gar um mehr als 13 Prozent. Die Krankenkassen können so künftig entlastet werden.
Patientendaten geschützt
Doch nicht nur Einsparungen sind uns ein Anliegen - auch die Sicherheit der Patientendaten wird verbessert: Wir bekommen eine moderneKrankenversichertenkarte. Künftig wird bei jedem ersten Arztbesuch im Quartal die Karte abgeglichen.
Diese Regelung dient im Wesentlichen der Verbesserung des Datenschutzes, der Missbrauchsbekämpfung und der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen.
Bei diesem Vorschlag handelt es sich aber eben nicht um eine dauerhafte Online-Anbindung der Arztpraxen. Der Abgleich betrifft auch nur Daten, die für den Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung sowie für die Abrechnung mit den Leistungserbringern ohnehin verwendet werden. Weder Leistungserbringer noch Kostenträger erhalten zusätzliche Daten. Eine Speicherung auf zentralen Servern wird es nicht geben.
Die Prüfung und Aktualisierung der Daten wird mittels der sicheren Telematikinfrastruktur automatisiert, so dass die Prüfung und Aktualisierung schneller und effizienter erfolgen kann, ohne dass eine Erweiterung oder Änderung der Zweckbestimmung der Daten erfolgt. Es ist sinnvoll und richtig, die Prüfung und Aktualisierung der Karte dort vorzunehmen, wo diese eingesetzt wird. Der Vorschlag, Aktualisierungen stattdessen etwa in Geschäftsstellen der Krankenkassen vornehmen zu lassen, scheitert alleine schon daran, dass nicht jede Krankenkasse ein flächendeckend ausgebautes Netz von Geschäftsstellen vorhält. Auch könnte dann die missbräuchliche Nutzung abhanden gekommener Karten nicht verhindert werden. Der Aufwand in der Arztpraxis entspricht dem heutigen bei Einlesen der Krankenversichertenkarte. Eine Anbindung der Praxisverwaltungssysteme ist nicht erforderlich, wenn der Praxisinhaber dies nicht wünscht. Dies ist ausdrücklich im Gesetzentwurf so vorgesehen.
Die FDP-Bundestagsfraktion bleibt bei ihrer Linie, die sie schon vor der Wahl vertreten hat: Probleme bei Praktikabilität, Kostenaufwand und vor allem die datenschutzrechtlichen Aspekte haben wir sehr ernst genommen und die kritischen Projekte auf Eis gelegt. Dies gilt insbesondere für das elektronische Rezept. Alles, was die FDP-Bundestagsfraktion zu Recht verhindern wollte, kommt jetzt auch nicht. Es wird auch keine Sammlungen von Patientendaten auf zentralen Servern geben. Der vorgesehene Notfalldatensatz wird auf der Karte gespeichert.
Wir bekommen stattdessen eine moderne Krankenversichertenkarte, die wir auch brauchen, um Missbrauch einzudämmen und um ein wirtschaftlicheres und modernes Management der Versichertendaten sowie moderne Kommunikationsstrukturen zu etablieren. Der Datenschutzbeauftragte unterstützt diese moderne Krankenversichertenkarte, weil die alte Krankenversichertenkarte den Anforderungen an den Datenschutz schlicht nicht mehr gerecht wird.
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