ACKERMANN: Bessere Konditionen für Alteigentümer – Bundesrat berät Gesetz zum besseren Erwerb von Flächen für Alteigentümer

vom 10.02.2011

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BERLIN. „Flächenerwerbsänderungsgesetz“ wird im Bundesrat am 11. Februar 2011 beraten. Mit dem Gesetz werden Erwerbsmöglichkeiten von Bodenflächen für Alteigentümer deutlich verbessert. Jens Ackermann aus der Börde begrüßt das Gesetz ausdrücklich:

„Es ist richtig und wichtig – gerade für ein Flächenland wie Sachsen-Anhalt. Unsere Heimat profitiert! Mit dem Gesetz ermöglicht die schwarz-gelbe Regierung all jenen Alteigentümern, die im Zuge der Bodenreform von 1946 bis 1949 enteignet wurden, den Landkauf alten Besitzes zu Vorzugspreisen ermöglichen – es gilt der Verkehrswert zum Stichtag 1. Januar 2004. Das ist wichtig, da es seit dem bei landwirtschaftlichen Flächen eine nahezu 100%-ige Preissteigerung gegeben hat.

Neben günstigeren Preiskonditionen für alte Besitzer von Grund und Boden werden auch die Übertragungsmöglichkeiten auf Erben deutlich verbessert: Künftig profitieren auch Angehörige des dritten und vierten Grades, denn auf sie darf das Erbrecht jetzt ausgeweitet werden. Das ist wichtig, da einige ehemalige Eigentümer aus Altersgründen nicht mehr in der Lage sind, das Land zu bewirtschaften und es gern an Verwandte übertragen möchten.

Ich habe mich schon immer dafür ausgesprochen, die Enteignung durch die Bodenreform rückgängig zu machen. Doch das hat der Einigungsvertrag so nicht vorgesehen. Deshalb ist es gut, dass alte Besitzer nun ihr Eigentum zurück kaufen können. Das ist nicht mehr als gerecht – denn wir reden ja hier vom eigenen Land, welches den Menschen weggenommen wurde. Es war das eigene Land, welches gerade auch in Sachsen-Anhalt in der Landwirtschaft über Generationen hinweg bestellt wurde.

Es hat sich ohnehin gezeigt, dass Familienbetriebe nachhaltig wirtschaften und ihren Grundbesitz besser pflegen.“

Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig.

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