Bessere Krankenhaushygiene - Kabinett billigt Gesetzentwurf

vom 16.03.2011

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BERLIN. Der Sachsen-Anhalter Bundestagsabgeordnete Jens Ackermann hat gemeinsam mit seinem Kollegen Lars Lindemann den Anstoß zu einer besseren Hygiene in der medizinischen Versorgung gegeben. Das ist dringend notwendig. Denn: In Deutschland sterben pro Jahr mehr als zehnmal so viele Menschen an vermeidbaren Infektionen durch mangelnde Hygiene als im Straßenverkehr!

Am heutigen Mittwoch, den 16. März, hat das Kabinett nun den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze beschlossen. Das freut Ackermann. Er erklärt:

„Mit dem Gesetz werden nun endlich die Voraussetzungen geschaffen, um die Hygienequalität in Krankenhäusern aber auch bei anderen medizinischen Behandlungen deutlich zu verbessern. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Infektionsrate deutlich reduzieren. Unser Entwurf sieht folgende Punkte vor:
• Die Bundesländer werden verpflichtet, Verordnungen zur Infektionshygiene zu erlassen. Künftig können sich deshalb die Patienten künftig auf bundesweit einheitliche Kriterien verlassen,
• Krankenhäuser müssen Qualitätsberichte veröffentlichen, in denen die jeweiligen Hygieneergebnisse aufgeführt werden und
• es wird eine "Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie" am Robert Koch-Institut eingerichtet. Das ist wichtig, da viele Keime erst durch massiven und unkontrollierten Antibiotikagebrauch resistent werden. Die Kommission soll nun Ärzten Empfehlungen mit allgemeinen Grundsätzen für Diagnostik und Antibiotika-Therapie unter Berücksichtigung der Infektionen mit resistenten Krankheitserregern an die Hand geben.

Der Gesetzentwurf soll Mitte Juli diesen Jahres noch in Kraft treten.

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