Reform der Unfallversicherung schädlich für Unternehmen
vom 22.04.2008
BERLIN. Zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) erklärt der Bundestagsabgeordnete und Mitglied der FDP-Bundestagsfraktion Jens Ackermann:
Da man mangels Einigung zwischen schwarzen und roten Sozialdemokraten auf die dringend erforderliche Reform des Leistungsrechts gleich ganz verzichtet hat, ist von einer Reform nicht viel übrig. Was beschlossen wurde, ist sogar schädlich für die Unternehmen:
Erstens ist beabsichtigt, die Betriebsprüfungen künftig von der Rentenversicherung durchführen zu lassen. Doch bei der Unfallversicherung werden die Beiträge in Abhängigkeit von der Lohnsumme erhoben und nicht – wie bei der Rentenversicherung – für jeden einzelnen Versicherten. Das bedeutet für die Unternehmen, dass sie künftig auch für die Unfallversicherung eine deutlich umfangreichere Informationspflicht haben. Das ist mehr, nicht weniger Bürokratie.
Zweitens soll die so genannte Moratoriumslösung auf Dauer eingeführt werden, die bislang nur bis zum 31.12.2009 befristet galt. Hiernach sind Unternehmen der öffentlichen Hand, die in privater Rechtsform betrieben werden, bei den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand versichert. Weil aber die öffentlichen Unfallkassen nicht am Lastenausgleich beteiligt werden, existiert hier ein Wettbewerbsnachteil für private Unternehmen, während Post, Telekom, etc. durch günstigere Unfallversicherungsbeiträge niedrigere Lohnzusatzkosten genießen.
So wird weder die Unfallversicherung zukunftssicher gemacht noch werden die Unternehmen entlastet. Was unter der Überschrift des Bürokratieabbaus daherkommt, entpuppt sich als Täuschungsmanöver. Dann lieber gar keine Reform.
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